Wie kann ich eine Fristverlängerung gewähren?

Wie kann ich eine Fristverlängerung gewähren?

Sie haben in der E-Mitwirkung die Möglichkeit, entweder sämtlichen oder ausgewählten Teilnehmenden eine Fristverlängerung zu gewähren.

Variante 1: Phase verlängern (empfohlene Variante)

Um die Mitwirkungsfrist zu verlängern, können Sie den Zeitraum der Mitwirkungsphase anpassen. Die Phasen können Sie innerhalb des Administrationsbereichs der E-Mitwirkung unter dem Menüpunkt «Einrichten», dann «Inhalte» verwalten.



  1. Klicken Sie bei der gewünschten Phase auf das Icon mit dem Stift. 
  2. Passen Sie das Enddatum an.
  3. Deaktivieren Sie die Option «öffentlich zugänglich».
  4. Klicken Sie auf «Speichern».
Optional haben Sie die Möglichkeit, die Option «öffentliche zugänglich» aktiviert zu lassen. Dadurch können sich während der Fristerstreckung noch neue Personen registrieren.

Variante 2: Neue Phase erstellen (erweiterte Variante)

Mit der erweiterten Variante haben Sie die Möglichkeit, die Mitwirkungsfrist nur für einzelne ausgewählte Teilnehmende zu verlängern.
Diese Variante der Verlängerung können Sie erst nach Ablauf der Mitwirkungsphase durchführen.

Schritt 1: Neue Phase erstellen
Erstellen Sie innerhalb des Administrationsbereichs der E-Mitwirkung unter dem Menüpunkt «Einrichten», dann «Inhalte» eine neue Phase. Klicken Sie dazu auf «Neu» und wählen Sie ein Start- und ein Enddatum der Verlängerungsphase. Das Datum darf sich nicht mit der alten Phase überschneiden. Deaktivieren Sie hier die Option «öffentlich zugänglich».

Falls Sie sämtlichen Teilnehmenden die Fristverlängerung gewähren möchten, verwenden Sie die Variante 1.




Schritt 2: Seiten der neuen Phase zuordnen
Klicken Sie bei sämtlichen Seiten, für die Sie eine Fristverlängerung anbieten möchten, auf «bearbeiten». Klicken Sie danach innerhalb der Seite nochmals auf «bearbeiten» und wählen Sie in der Mitwirkungsphase die neu erstellte Phase der Fristverlängerung aus.




Schritt 3: Teilnehmende aus der alten Phase hinzufügen
Wechseln Sie nun in die Teilnehmerverwaltung unter dem Menüpunkt «Teilnehmende» und wählen Sie die neu erstellte Phase aus. Danach müssen Sie alle Teilnehmenden aus der alten Phase hinzufügen. Löschen Sie jene, denen Sie keine Fristverlängerung gewähren möchten.

Beachten Sie, dass es sich bei den Teilnehmenden in der neue erstellten Phase um die gleichen Personen bzw. Organisationen handeln muss. Überprüfen Sie dies ggf. mit der ID (vgl. Bild unten). 


Die Teilnehmenden müssen Sie nicht erneut zur Mitwirkung einladen. Sobald Sie diese hinzugefügt haben, können sie während der Fristverlängerung Rückmeldungen erfassen und übermitteln. Bereits von Teilnehmenden erfasste Rückmeldungen bleiben erhalten.