Öffentliche Mitwirkung aktivieren oder deaktivieren

Öffentliche Mitwirkung aktivieren oder deaktivieren

Einführung

Die E-Mitwirkung kann sowohl für öffentliche als auch für geschlossene Mitwirkungen eingesetzt werden. Bei einer öffentlichen Mitwirkungen können sich sämtliche Personen selbständig registrieren und erhalten unmittelbar Zugriff auf die Inhalte. In einer geschlossenen Mitwirkung ist die selbständige Registration deaktiviert und nur eingeladene Personen können auf die Mitwirkung zugreifen.

Standardmässig ist die öffentliche Mitwirkung deaktiviert.

Öffentliche Mitwirkung aktivieren

Um die öffentliche Mitwirkung zu aktivieren, öffnen Sie die Einstellung der gewünschten Phase und aktivieren Sie die Option «Mitwirkung ist öffentlich zugänglich».

Unterstützung, wie Sie Phasen erstellen und verwalten finden Sie hier

Unterschied im Anmeldefenster

Das Anmeldefenster wird automatisch auf Basis der gesetzten Option angepasst. Ist die öffentliche Mitwirkung aktiviert, erscheint beim Anmeldefenster der Mitwirkung der Link «Jetzt registrieren».


Ist die öffentliche Mitwirkung deaktiviert, ist der Link «Jetzt registrieren» ausgeblendet.




  1. Wurde ein Teilnehmer zu einer nicht-öffentlichen Mitwirkung in der Teilnehmerverwaltung hinzugefügt und anschliessend wieder entfernt, erhält er beim Anmeldeversuch eine Meldung, dass er keine Berechtigungen für die Mitwirkung besitzt.
  2. Meldet sich ein Teilnehmer mit einem bestehenden Konto innerhalb der Organisation bei einer weiteren Mitwirkung an, die nicht öffentlich ist und für die er nicht berechtigt ist, wird ihm die Meldung angezeigt, dass keine Mitwirkung anstehend ist.