Standardmässig steht in der E-Mitwirkung eine Phase zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, weitere Phasen hinzuzufügen. Das Anlegen von zusätzlichen Phasen ist zum Beispiel in folgenden Fällen sinnvoll:
Mit der mehrphasigen Mitwirkung können Sie während dem Vorhaben die Akzeptanz und Einstellung der Anspruchsgruppen zu Ihrem Vorhaben evaluieren und so frühzeitig Justierungen am Vorhaben oder an der Vorhabenskommunikation aufnehmen.
In der Gemeinde Musterswil wird die Verkehrsplanung erarbeitet. In der Projektgruppe ist der Gemeinderat, das Verkehrsplanungsbüro sowie ein erweitertes Expertengremium dabei. Alle Mitglieder der Projektgruppe sind sich einig: Für das komplexe Vorhaben möchten Sie eine hohe Akzeptanz und Planungssicherheit erreichen. Dies geht nur, wenn die verschiedenen Anspruchsgruppen phasengerecht einbezogen werden.
Die Projektgruppe beschliesst, eine mehrphasigen Mitwirkungsprozess mit der E-Mitwirkung durchzuführen, der wie folgt definiert wird:
Phase |
Zielgruppe |
Beschreibung |
1) Bedürfnisse erkennen |
Breite Bevölkerung |
Die Bevölkerung erfasst auf einer interaktiven Karte verkehrstechnisch gefährliche und sichere Stellen. |
2) Leitbild erarbeiten |
Projektgruppe |
Das Planungsbüro erarbeitet aufgrund der Erkenntnisse ein Verkehrsleitbild mit strategischen Grundsätzen. Die Projektgruppe validiert das Leitbild über eine Zustimmungsmessung zu den strategischen Grundsätzen in der E-Mitwirkung. |
3) Verkehrsplanung erarbeiten |
Ortsparteien, Verbände, Kantonale Stelle |
Das Planungsbüro überarbeitet das Leitbild und erstellt ein Verkehrsplanungskonzept. Die Ortsparteien, Verbände und die kantonale Stelle gelten als Master-Stakeholder und werden zur Beurteilung des Verkehrsplanungskonzeptes per E-Mitwirkung eingeladen. |
4) Öffentliche Mitwirkung |
Breite Bevölkerung |
Nach dem Einpflegen der Rückmeldungen Master-Stakeholder wird das bereinigte Verkehrsplanungskonzept zur öffentlichen Mitwirkung über die E-Mitwirkung bereitgestellt. Die Bevölkerung sowie weitere Anspruchsgruppen können innert 60 Tagen an der gesetzlichen Mitwirkung teilnehmen und Ihre Stellungnahme digitale über die E-Mitwirkung erfassen. |
Erfahren Sie hier, wie Sie Phasen in der E-Mitwirkung einrichten.